Allgemeine Verkaufsbedingungen der Gumokov, a.s.

1. Anwendung

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer ist (Gesetz Nr. 89/2012 Slg. Tschechisches BGB, im Folgenden „TBG“), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlicher Spezialfonds.

1.2 Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen („Lieferung“) der Gumokov, a.s. erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese AVB sind online unter  https://gumokov.cz/www/de/handel/allgemeine-verkaufsbedingungen“ jederzeit frei verfügbar und können vom Kunden in reproduzierbarer Form gespeichert und ausgedruckt werden.

1.3 Diese AVB gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, als Rahmenvertrag in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, jedenfalls aber in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung (Textform), auch für alle zukünftigen Geschäfte über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen an denselben Kunden, ohne dass Gumokov in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

1.4 Den Einkaufsbedingungen sowie sonstigen Bestimmungen des Kunden, wie z.B. Qualitätssicherung, Gewährleistung oder Logistikvereinbarungen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen zu den AVB von Gumokov gelten ausschließlich, wenn sie von Gumokov als Nachtrag zu diesen AVB – und insoweit nur für den konkreten Fall – schriftlich bestätigt werden. Dieses Bestätigungserfordernis gilt in jedem Fall, z.B. auch dann, wenn Gumokov in Kenntnis der vorstehenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht.

2. Vertragsabschluss, Art und Umfang der Lieferung, Unterlagen, Eigentumsrechte und Abrufaufträge

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und können schriftlich oder in Form einer E-Mail erfolgen. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit Zugang der von Gumokov schriftlich oder per E-Mail übermittelten Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande. Bestätigen wir die Bestellung nicht, so kommt der Vertrag spätestens mit der Ausführung der Bestellung zustande.

2.2 Für Art und Umfang unserer Lieferung ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Liegt eine solche Auftragsbestätigung nicht vor, hat Gumokov aber ein Angebot mit zeitlicher Bindung abgegeben und wurde diese Bestellung vom Kunden rechtzeitig angenommen, so entscheidet dieses Angebot über Art und Umfang der Lieferung.

2.3 Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden bei Vertragsabschluss. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Gumokov (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben – sofern sie nach Vertragsabschluss getroffen wurden – in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger individueller Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises durch den Kunden – ein schriftlicher Vertrag oder – falls ein solcher nicht vorliegt – die Auftragsbestätigung von Gumokov gemäß Punkt 2.1 an den Kunden maßgebend.

2.4 An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir Gumokov uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht geändert und Dritten nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Die von uns zu Angeboten eingereichten Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sind auf Verlangen jederzeit zurückzugeben, jedenfalls dann, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

2.5 Sofern wir Gegenstände nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, so sind wir – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und, soweit den Kunden ein Verschulden an der Schutzrechtsverletzung trifft, Schadensersatz zu verlangen (siehe hierzu auch Ziffer 11.5). Der Auftraggeber hat Gumokov unverzüglich von allen Ansprüchen Dritter, Kosten und sonstigen Schäden (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, die Gumokov im Zusammenhang mit den ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen aus einer vom Auftraggeber verschuldeten Verletzung der Bestimmungen dieses Punktes 2.5. entstehen.

2.6 Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge auf einmal herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können daher nach Erteilung des Auftrags nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Werkzeuge

3.1 Alle Werkzeuge, Pressformen, Werkzeuge und Modelle des Lieferanten sowie Testeinrichtungen bleiben Eigentum von Gumokov, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Diese Gegenstände bleiben nach Abwicklung des jeweiligen Auftrages im Besitz von und werden von  für künftige Aufträge für einen von  zu bestimmenden angemessenen Zeitraum unverbindlich aufbewahrt. Etwaige gewerbliche Schutzrechte und das Urheberrecht an diesen Werkzeugen oder den ihnen zugrunde liegenden Materialien – z.B. Zeichnungen etc. – verbleiben bei . Soweit solche Rechte bestehen, ist die Vervielfältigung der genannten Gegenstände untersagt.

3.2 Bei den von Gumokov in Rechnung gestellten Werkzeugkosten handelt es sich immer nur um anteilige Werkzeugkosten. Diese anteiligen Kosten beinhalten die regelmäßige und vorbeugende Instandhaltung, die Überwachung der Fertigungsstückzahlen, die Durchführung erforderlicher Reparaturen, die Lagerung/Aufbewahrung der Werkzeuge, deren Versicherung und die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft dieser Werkzeuge mit Ausnahme angemessener Wartungs- und Reparaturzeiten.

3.3 Nachfolgewerkzeuge, d.h. die Werkzeuge, die bei Erreichen der vereinbarten Ausbringungsmenge die bisher in der Produktion eingesetzten Werkzeuge ersetzen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Beschreibung der Dienstleistung

4.1 Die Beschaffenheit des Liefer- und Leistungsgegenstandes ist durch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale (z.B. Spezifikationen, Kennzeichnungen, Freigaben, sonstige Angaben) abschließend zu beschreiben. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften der Lieferungen und Leistungen werden nicht geschuldet. Eine über die vertragliche Beschaffenheitsgarantie hinausgehende Gewährleistung für einen bestimmten Verwendungszweck oder eine bestimmte Eignung, Nutzungsdauer oder Haltbarkeit nach Gefahrübergang wird nur insoweit übernommen, als dies bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde; im Übrigen liegt das Eignungs- und Nutzungsrisiko ausschließlich beim Kunden. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Werten, einschließlich Farben, Rezepturen, Verfahren und der Verwendung von Rohstoffen, sowie mengenmäßig abweichende Bestellmengen in zumutbarem Umfang vor, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.

4.2 Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (z.B. in Katalogen, Produktinformationen, elektronischen Medien oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und stellen lediglich Hinweise oder Kennzeichnungen dar. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale/Verwendungszwecke entbinden den Kunden nicht von der Prüfung der Eignung der Ware für den vorgesehenen Zweck.

4.3 Angaben über Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten unserer Waren enthalten keine Garantien, insbesondere nicht gemäß dem TBGB, es sei denn, sie werden bei Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet.

5. Lieferung und Lieferfrist

5.1 Lieferzeitangaben sind – auch wenn ein Liefertermin mit dem Kunden vereinbart ist – nur annähernd und unverbindlich, es sei denn, der Liefertermin ist ausdrücklich als fix vereinbart, d.h. es wurde schriftlich festgehalten, dass der Kunde nach Ablauf der Frist kein Interesse mehr an der Lieferung hat. Ein bestätigter Liefertermin steht unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen, solange der Kunde seine Verpflichtungen, wie z.B. Zurverfügungstellung technischer Daten und Unterlagen, Genehmigungen und Anzahlungen oder Übergabe einer Zahlungsgarantie, nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

5.2 Wir sind berechtigt, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vorzunehmen.

5.3 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, die eine rechtzeitige Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, entbinden uns für die Dauer ihres Vorliegens von der von uns übernommenen Lieferpflicht. Dementsprechend übernehmen wir auch kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir den Liefergegenstand trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages mit einem Lieferanten nicht erhalten; unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt gemäß Punkt 11 unberührt. Wir werden die Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts durch uns bereits an uns gezahlte Vergütungen unverzüglich erstatten.

5.4 Die Rückgabe von verkaufter, mangelfreier Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.

5.5 Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gemäß TBGB, sich ergebende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigen uns, die Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, es sei denn, der Kunde zahlt die Vergütung oder leistet auf unser Verlangen angemessene Sicherheiten.

5.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Nebenpflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind vorbehalten. Sofern der Kunde in Annahme- oder Zahlungsverzug geraten ist, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.

5.7 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an den Kunden oder an einen Dritten versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zweifel mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware ab Lager versandt wird oder wer die Frachtkosten trägt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Forderungen von Gumokov aus der Lieferbeziehung mit dem Kunden Eigentum von Gumokov. Hat  im Interesse des Bestellers Schecks anstelle der Erfüllung angenommen, so bleiben alle Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung dieser Verbindlichkeiten Eigentum von TB. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie deren Aufrechnung und Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

6.2 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Gegenstände im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes zu be- und verarbeiten. Die Be- und Verarbeitung der gelieferten Gegenstände nimmt der Auftraggeber für  vor, ohne dass  hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der gelieferten Gegenstände mit anderen, nicht von  gelieferten Waren, steht  das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der gelieferten Gegenstände zu den übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Auftraggeber kraft Gesetzes Alleineigentum an der neuen Sache, räumt er hiermit Miteigentum im oben beschriebenen Verhältnis an der neuen Sache ein und verpflichtet sich, die Sache unentgeltlich für  zu verwahren.

6.3 Veräußert der Kunde den Liefergegenstand oder den Miteigentumsgegenstand gemäß Punkt 6.2. oder zusammen mit nicht Gumokov gehörender Ware, so tritt der Kunde hiermit die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Liefergegenstände mit allen Nebenrechten an Gumokov ab. Gumokov nimmt den Auftrag an. Steht die verkaufte Sache im Miteigentum von TB, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Wert des Anteils von Gumokov am Miteigentum entspricht. Gumokov ermächtigt den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der an Gumokov abgetretenen Forderungen. Gerät der Abnehmer mit seinen Verpflichtungen gegenüber Gumokov in Verzug, so hat der Abnehmer die Schuldner der an Gumokov abgetretenen Forderungen zu melden. Außerdem muss der Kunde die Abtretung den Schuldnern anzeigen. Gumokov ist auch in diesem Fall berechtigt, die Abtretung als solche gegenüber den jeweiligen Schuldnern offenzulegen und von den Einziehungsrechten von Gumokov Gebrauch zu machen.

6.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der Pflicht zur pfleglichen Behandlung des Liefergegenstandes, ist Gumokov berechtigt, nach Mahnung und Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Sache nach Erklärung des Rücktritts durch Gumokov herauszugeben.

6.5 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung des Liefergegenstandes nur im gewöhnlichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die gemäß Punkt 6.3 an Gumokov abgetretenen Forderungen auch tatsächlich auf Gumokov übergehen. Zu anderen Verfügungen über die gelieferten Gegenstände ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde darf den Liefergegenstand insbesondere auch nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen.

6.6 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstand oder in die an Gumokov abgetretenen Forderungen hat der Besteller Gumokov unverzüglich unter Übergabe der für den Einspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

6.7 Ein Kunde, der nicht im Inland ansässig ist, hat alle gesetzlich oder anderweitig erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eigentumsvorbehalt von Gumokov im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen in dem Land, in das die Lieferung erfolgt, wirksam werden zu lassen.

6.8 TB verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von Gumokov freizugeben, wenn der realisierbare Wert der Gumokov eingeräumten Sicherheiten die Forderungen von Gumokov um mehr als 10 % übersteigt.

7. Preise und Bezahlung

7.1 Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, in EURO ab Lieferwerk, ohne Umsatzsteuer und ohne Verpackungskosten.

7.2 Von uns nicht vorhersehbare und nicht verschuldete Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen uns, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sind bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden, gelten unsere am Tag der Lieferung gültigen Preise.

7.3 Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.

7.4 Wechsel, Schecks und sonstige Zahlungsversprechen brauchen wir nicht anzunehmen; sie werden stets nur erfüllungshalber angenommen.

7.5 Als Datum des Zahlungseingangs gilt der Tag, an dem der Betrag uns zur Verfügung steht oder auf unserem Bankkonto gutgeschrieben wird. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, für die Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz sowie pauschal 50 Euro zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche wird dadurch nicht eingeschränkt.

7.6 Für Voraus- oder Anzahlungen zahlen wir keine Zinsen, sofern nicht anders vereinbart.

8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

8.1 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist – soweit sie nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind – ausgeschlossen.

8.2 Die Zurückbehaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Kunden gegen Gumokov ist ausgeschlossen, es sei denn, das Zurückbehaltungsrecht beruht auf Ansprüchen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis mit Gumokov.

9. Beanstandung von Mängeln

9.1 Der Kunde kommt seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß TBGB nach. Gumokov verzichtet nicht auf den Einwand einer verspäteten Mängelrüge. Gewährleistungsansprüche gegen TB wegen nicht oder zu spät gerügter Mängel sind ausgeschlossen.

9.2 Die Beanstandung offensichtlicher Mängel ist ausgeschlossen, sobald die Ware verarbeitet oder in eine andere Sache eingebaut worden ist. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen, es sei denn, dass es für den Kunden unzumutbar ist, den mangelfreien Teil der Lieferung anzunehmen.

9.3 Aus der Mängelrüge muss hervorgehen, welcher Mangel konkret gerügt wird. Der Mangel muss so genau wie möglich beschrieben werden, d.h. es muss z.B. die Art des Mangels oder das Funktionsproblem angegeben werden. Der Abnehmer hat Gumokov Gelegenheit zu geben, den behaupteten Mangel in seinen Geschäftsräumen zu besichtigen.

10. Ansprüche wegen Mängeln

10.1 Für etwaige Beanstandungen gemäß Punkt 9 dieser AVB an den von uns gelieferten Waren haften wir nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

10.2 Bei Lieferung mangelhafter Ware ist uns zunächst Gelegenheit zum Aussortieren und zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zu geben, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist, und nur, soweit der Kunde nachweist, dass der Mangel bereits bei Risikoübergang vorlag.

10.3 Zeigt sich der Mangel trotz Einhaltung der Verpflichtung nach TBGB erst nach Beginn der Fertigung oder Inbetriebnahme, so kann der Kunde Nacherfüllung (nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung) verlangen, sofern er nachweist, dass der Mangel bereits bei Risikoübergang vorlag.

10.4 Der Kunde hat uns im Falle einer Beanstandung unverzüglich Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu prüfen; insbesondere ist uns die beanstandete Ware auf unser Verlangen und auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen. Gumokov kann vom Kunden den Ersatz der durch das unberechtigte Mängelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) verlangen, es sei denn, der Kunde konnte nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag. Im Falle einer Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware auf Verlangen zurückzusenden. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig hoher Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch Gumokov ist der Kunde berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Gumokov nachzubessern oder Ersatz der hierfür angemessenen Kosten zu verlangen.

10.5 Der Ort der Nacherfüllung erfolgt am Lieferort. Dies gilt nicht, wenn Gumokov die Verbesserung als Nacherfüllung wählt und der zu verbessernde Liefergegenstand nicht zu Gumokov transportiert werden kann.

10.6 Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis nur insoweit zu, als es in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

10.7 Schlägt die Nacherfüllung fehl, d.h. lässt Gumokov eine ihr gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen, werden zwei Nachbesserungen oder eine Ersatzlieferung vorgenommen und der gerügte Mangel dadurch nicht behoben, oder verweigert Gumokov eine erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung unberechtigterweise, verzögert sie unzulässig oder ist die Nachbesserung dem Kunden aus sonstigen Gründen nicht zumutbar, und liegen die Voraussetzungen der AVB vor, oder verweigert Gumokov die Nacherfüllung zu Recht wegen Unverhältnismäßigkeit (vgl. Punkt 10.8 AVB), kann der Kunde grundsätzlich das gesetzlich vorgesehene Rechtsmittel des Rücktritts statt der Nacherfüllung geltend machen (Punkt 10.8 AVB), kann der Kunde grundsätzlich die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe des Rücktritts oder der Minderung statt der Verbesserung und Nachlieferung sowie Ansprüche auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz geltend machen, letztere jedoch im Rahmen von Punkt 11 AVB. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

10.8 Im Übrigen ist Gumokov nicht zur Verbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Jede Form der Nacherfüllung kann von Gumokov verweigert werden, wenn sowohl die voraussichtlichen Kosten der Nachbesserung als auch die Kosten der Ersatzlieferung den Kaufpreis für den vertraglich geschuldeten Liefergegenstand um 100 % übersteigen würden.

10.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der Ware von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit und, wenn der Mangel auf der Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Montage, natürlicher Abnutzung oder Einwirkungen des Kunden oder Dritter auf den Liefergegenstand beruht. Ansprüche und Kosten des Kunden, die im Rahmen der Nacherfüllung, der Rückabwicklung und/oder des Schadensersatzes geltend gemacht werden, insbesondere Transport-, Reise-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sie entstanden sind, weil die von uns gelieferte Ware nach Risikoübergang an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort gebracht wurde. Dies gilt nicht, soweit der Transport der Ware ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht und dieser uns bekannt ist.

10.10 Für Waren, die wir nicht vertragsgemäß als Neuware liefern, sind verschuldensunabhängige Ansprüche aus Gefährdungshaftung – z.B. Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung), Rücktritt oder Minderung – unbeschadet sonstiger Rechte ausgeschlossen.

10.11 Schadensersatz und Aufwendungsersatz sind nur gemäß Punkt 11 zu verlangen.

11. Haftung

11.1 Der Kunde kann Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, geltend machen, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages oder einer solchen Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen durch Gumokov, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Gumokov beruhen.

11.2 Bei der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. (a) bei wesentlichen Pflichtverletzungen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder (b) bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“), haftet Gumokov auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens aus dem bei Vertragsschluss für Gumokov erkennbaren Leistungsinteresse des Kunden.

11.3 Soweit in diesen Bestimmungen nichts anderes vereinbart ist, sind Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art, auch von Aufwendungsersatzansprüchen und indirekten Schäden, wie z.B. Produktionsstillstand, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen etwaiger Pflichtverletzungen aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn Gumokov sich Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bedient hat.

11.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche des TBGB oder wenn eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes oder das Beschaffungsrisiko übernommen wurde und wenn TB einen Mangel des Liefergegenstandes arglistig verschwiegen hat. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Ausschluss gilt auch nicht für den Letztverkäuferregress nach TBGB.

11.5 Für etwaige Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Verkauf unserer Waren haften wir nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen, wenn und soweit durch die bestimmungsgemäße Verwendung unserer Waren solche Schutzrechte verletzt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland gelten und zum Zeitpunkt unserer Lieferung veröffentlicht sind. Dies gilt nicht, soweit wir die Liefergegenstände nach vom Kunden übergebenen Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Beschreibungen oder Angaben des Kunden hergestellt haben und nicht wussten oder im Zusammenhang mit den von uns entwickelten Erzeugnissen nicht wissen konnten, dass dadurch Schutzrechte Dritter verletzt werden. In diesem Fall haftet unser Kunde für bereits eingetretene oder künftig eintretende Schutzrechtsverletzungen (vgl. oben Punkt 2.5). Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über ihm bekannt werdende mögliche oder behauptete Schutzrechtsverletzungen zu informieren und uns von etwaigen Ansprüchen Dritter und daraus entstehenden Kosten und Aufwendungen freizustellen.

11.6 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche und Haftungsnormen hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang eines etwaigen Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die Bestimmungen der Punkte 10 und 11.1 bis 11.6 und 12 entsprechend.

12. Verjährung von Ansprüchen aufgrund von Mängeln

12.1 Die Verjährungsfrist des TBGB für etwaige Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab Übergabe der Liefergegenstände bzw. – soweit eine Abnahme vereinbart ist – ab Abnahme des Liefergegenstandes, soweit nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die Verjährungsfrist des TBGB endet nach drei (3) Jahren.

12.2 Abweichend hiervon gelten im Anwendungsbereich des TBGB die gesetzlichen Verjährungsfristen:

- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem von Gumokov zu vertretenden Mangel beruhen,
- wenn der Mangel auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Gumokov beruht, - bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- bei Garantien (TBGB), und
- wenn der letzte Vertrag in der Lieferkette gemäß TBGB ein Verbrauchervertrag ist.

12.3 Die Ansprüche aus den gesetzlichen Vorschriften über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

12.4 Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Anspruch auf Erfüllung oder Nacherfüllung erloschen ist, gleichgültig, ob wir uns auf das Erlöschen der vorstehenden Ansprüche berufen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen

13.1 Der Kunde ist zur Abtretung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt.

13.2 Der Kunde hält alle Kenntnisse und Informationen technischer und geschäftlicher Art („Geheime Informationen“), die er im Rahmen der Lieferbeziehung von uns erhält, auch über die Dauer der Lieferbeziehung hinaus Dritten gegenüber geheim, solange und soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass ihm die Geheimnisse bereits zum Zeitpunkt der Erlangung durch den Kunden bekannt oder offenkundig waren oder später ohne sein Verschulden in Vergessenheit geraten sind oder vom Kunden nachweislich völlig selbständig entwickelt oder von einem Dritten ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten erworben wurden. Von uns offen gelegte Unterlagen über geheime Informationen, insbesondere Zeichnungen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, sind und bleiben unser Eigentum und sind auf unser Verlangen, spätestens bei Beendigung der Lieferbeziehung, an uns zurückzugeben. Jede Art von Lizenz an geheimen Informationen bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht an geheimen Informationen oder den entsprechenden Unterlagen oder Materialien zu.

13.3 Der Kunde garantiert, dass er weder direkt noch indirekt geschäftliche oder sonstige Verbindungen zu Terroristen, terroristischen Vereinigungen oder sonstigen kriminellen oder verfassungswidrigen Organisationen unterhält. Der Kunde wird insbesondere durch geeignete organisatorische Maßnahmen die Umsetzung der EG-Verordnungen Nr. 2580/2001 und 881/2002 sowie der entsprechenden US-amerikanischen und/oder sonstigen im Rahmen der Lieferbeziehung geltenden entsprechenden Vorschriften im Rahmen seines Geschäftsbetriebes, insbesondere durch den Einsatz geeigneter Softwaresysteme, sicherzustellen. Sobald die Ware unsere jeweilige Betriebsstätte verlassen hat, ist der Kunde für die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen allein verantwortlich und stellt uns von allen Ansprüchen und Kosten frei, die gegen uns wegen einer entsprechenden Rechtsverletzung durch den Kunden, seine verbundenen Unternehmen oder Mitarbeiter, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden – einschließlich angemessener Anwalts- und Beraterkosten oder Verwaltungsgebühren oder Bußgelder, die aus den genannten Rechtsverletzungen resultieren.

13.4 Wir werden die für uns unmittelbar geltenden Bestimmungen der europäischen Chemikalienverordnung Nr. 1907/2006 („REACH“) ordnungsgemäß beachten und sind hierfür gemäß Punkt 8 verantwortlich. Für negative Folgen aufgrund unzureichender Information des Kunden, insbesondere aufgrund falscher oder unvollständiger Gebrauchsanweisungen innerhalb der Lieferkette, ist allein der Kunde verantwortlich.

13.5 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist der jeweilige Ort, von dem aus die Lieferung ausgeführt wird.

13.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist 50003 Hradec Králové, Akademika Bedrny 531/8a – Věkoše, Tschechische Republik. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir haben jedoch das Recht, den Kunden auch vor den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen. Gegenüber Kunden mit Sitz im Ausland haben wir darüber hinaus das Recht, Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges auf der Grundlage der Schiedsgerichtsordnung der Tschechischen Wirtschaftskammer durch einen (1) oder drei (3) gemäß dieser Ordnung ernannte Schiedsrichter entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Hradec Králové, Tschechische Republik. Das Schiedsverfahren wird in tschechischer Sprache abgehalten. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die beteiligten Parteien bindend. Will der Kunde jedoch eine Klage gegen uns erheben, so ist er berechtigt, von uns zunächst die Ausübung des Rechts zu verlangen, das Schiedsverfahren zu wählen oder nicht zu wählen.

13.7 Es gilt ausschließlich das Recht der Tschechischen Republik unter Ausschluss ihres internationalen Privatrechts, soweit es sich auf die Anwendung anderer Rechtsnormen bezieht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (C.I.S.G.) und aller anderen bilateralen und multilateralen Übereinkommen zur Harmonisierung des internationalen Kaufs ist ausgeschlossen.

Gumokov, a.s.

Akademika Bedrny 531/8a,
500 03 Hradec Králové, Věkoše
Tel. +420 495 753 111

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